Raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 in Passin
Raumweise heißt: jeder Raum bekommt seine eigene Heizlast in Watt, nicht das Gebäude eine Summe. Für Objekte in Passin liefert Heizpol diese Raumliste nach DIN EN 12831-1 – sie ist die Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und für § 60c GEG.
Warum die Gebäudesumme nicht reicht
Die raumweise Liste zeigt den Raum mit der höchsten spezifischen Last – er bestimmt die nötige Vorlauftemperatur für das ganze Haus. Oft genügt der Tausch von ein bis zwei Heizflächen, um von 55 °C auf 45 °C zu kommen. Ohne raumweise Werte bleibt das ein Ratespiel.
Raumweise Heizlast und § 60c GEG in Passin
Für Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten verlangt § 60c GEG den hydraulischen Abgleich nach einem detaillierten Verfahren – ausdrücklich mit raumweiser Heizlastberechnung. Das Gesetz gilt bundesweit, also auch in Passin.
Was in Passin die Rechnung bestimmt
Passin liegt in Mecklenburg-Vorpommern; maßgeblich ist der Klimareferenzort Rostock (rund 23 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −10 °C. Damit liegt Passin im milden Bereich. Das erleichtert niedrige Vorlauftemperaturen – in gut gedämmten Gebäuden reichen hier häufig 40 bis 45 °C, sofern die vorhandenen Heizflächen groß genug sind. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Hof Tatschow, Dorf Tatschow, Horst und Friedrichshof.
Maßgeblicher Klimareferenzort ist Rostock (rund 23 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −10 °C, Jahresmittel θm,e = 9,0 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.
Größenordnung für ein Haus in Passin
Bei einer Norm-Außentemperatur von −10 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 30 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergibt das folgende Größenordnungen:
| Gebäudezustand | spezifische Heizlast | Heizlast 140 m² |
|---|---|---|
| unsaniert, Baujahr bis 1978 | 94 W/m² | 13,1 kW |
| Fenster und Dach saniert | 66 W/m² | 9,2 kW |
| Vollsanierung oder Neubau | 38 W/m² | 5,2 kW |
Richtwerte zur Einordnung, keine Berechnung: Sie ersetzen die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 nicht. Die tatsächliche Last hängt von Bauteilen, Luftdichtheit, Lüftung und Nutzung ab und weicht im Einzelfall deutlich ab.
Alle Leistungen im Überblick → · Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B →
Häufige Fragen aus Passin
Warum reicht die Gebäudeheizlast nicht aus?
Weil Heizflächen und Ventile je Raum ausgelegt und eingestellt werden. Ohne raumweise Werte lässt sich weder die nötige Vorlauftemperatur bestimmen noch ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B rechnen.
Gilt die Abgleichpflicht nach § 60c GEG auch in Passin?
Ja, das Gebäudeenergiegesetz gilt bundesweit. Betroffen sind wassergeführte Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten – mit raumweiser Heizlastberechnung und einem Verfahren, das dem Verfahren B entspricht.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Objekt in Passin?
Grundrisse mit Maßen, Baujahr und bekannte Sanierungen, Geschosshöhen, Fenster und die vorhandenen Heizflächen je Raum. Fehlt etwas, rechnen wir mit begründeten Annahmen und kennzeichnen sie im Bericht.
Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Passin?
700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.
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