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Hydraulischer Abgleich

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B: raumweise Heizlast, Heizflächenprüfung, Rohrnetzberechnung, Ventilvoreinstellung, Pumpenförderhöhe und Auslegungs-Vorlauftemperatur – mit Bestätigung für Förderung und § 60c GEG.

Im Liefergegenstand enthalten

So läuft es

  1. Unterlagen hochladenGrundrisse, Baujahr, Bauteilaufbauten, bestehende Heizflächen und Wärmeerzeuger – als PDF, Foto oder Aufmaßliste. Was fehlt, fragen wir gezielt nach.
  2. BerechnungRaumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 mit DIN/TS 12831-1, daraus Heizflächenprüfung, Rohrnetz und Ventilvoreinstellungen nach Verfahren B.
  3. DokumenteSie erhalten die prüffähige Berechnung, die Einstellwerte je Ventil, die Auslegungs-Vorlauftemperatur und – wo gefördert wird – die Bestätigung zum Antrag (BzA) über unseren Energie-Effizienz-Experten.
  4. Nach der UmsetzungSie melden die Fertigstellung, wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Abgleich-Bestätigung für den Nachweis beim Fördergeber.
Nur für Unternehmen: Heizpol arbeitet ausschließlich mit SHK- und Heizungsbaubetrieben, Planungsbüros, Bauträgern, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen zusammen. Anfragen von Privatpersonen bearbeiten wir nicht – bitte wenden Sie sich an Ihren Fachbetrieb, der uns beauftragen kann.
Im Detail

Verfahren B – und warum Verfahren A nicht genügt

Ein hydraulischer Abgleich ist kein Handgriff an der Pumpe, sondern eine Rechnung: Jeder Heizkörper bekommt genau den Volumenstrom, den seine Raumheizlast verlangt.

Beim vereinfachten Verfahren A werden Heizlasten und Heizkörperleistungen geschätzt. Das ist schnell, aber nicht nachweisfähig. Verfahren B nach der ZVSHK-Fachregel verlangt die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, die Bestimmung der tatsächlichen Heizflächenleistung, eine Rohrnetzberechnung und daraus die Voreinstellwerte der Ventile. Für die Heizungsförderung und für den Nachweis nach § 60c GEG ist dieses detaillierte Verfahren vorgesehen.

Was wir berechnen

Aus der raumweisen Heizlast ergibt sich der Soll-Volumenstrom je Heizfläche. Wir prüfen, ob der vorhandene Heizkörper diese Leistung bei der geplanten Auslegungs-Vorlauftemperatur überhaupt abgeben kann, rechnen das Rohrnetz mit Druckverlusten und Ventilautorität durch und bestimmen daraus die Voreinstellung je Ventil, die nötige Pumpenförderhöhe und die Spreizung. Bei Flächenheizungen kommen die Einstellwerte der Verteilerkreise dazu, bei Mehrfamilienhäusern die Strangregulierung.

§ 60c GEG: wer muss abgleichen

Das Gebäudeenergiegesetz verlangt den hydraulischen Abgleich für Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten: bei Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme, für den Bestand gestaffelt nach Gebäudegröße. Vorgesehen ist ausdrücklich die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 und ein Verfahren, das dem Verfahren B der ZVSHK-Fachregel entspricht. Die Bestätigung ist schriftlich zu erstellen; Mieter können sie verlangen.

Bestätigung und Umsetzung

Sie erhalten die Einstellwerte als Liste je Raum, Heizkörper und Kreis – so, wie Ihr Monteur sie an der Anlage einstellt. Nach Ihrer Rückmeldung über die Umsetzung erstellen wir die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für den Förder- und GEG-Nachweis. Die Einstellung an der Anlage selbst nehmen Sie vor – wir liefern die Zahlen und den Nachweis.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und B?

Verfahren A arbeitet mit geschätzten Heizlasten, Verfahren B mit der raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, der tatsächlichen Heizflächenleistung und einer Rohrnetzberechnung. Für Förderung und GEG-Nachweis ist Verfahren B vorgesehen.

Wer ist nach § 60c GEG zum hydraulischen Abgleich verpflichtet?

Betroffen sind Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten – beim Einbau einer Heizungsanlage und, nach Gebäudegröße gestaffelt, auch im Bestand.

Stellen Sie die Ventile bei uns vor Ort ein?

Nein. Wir liefern die Voreinstellwerte je Ventil und Kreis sowie die Pumpeneinstellung; die Umsetzung an der Anlage übernimmt Ihr Monteur. Die Bestätigung erstellen wir nach Ihrer Rückmeldung.

Geht der Abgleich auch bei Fußbodenheizung und im Mehrfamilienhaus?

Ja. Bei Flächenheizungen berechnen wir die Verteilerkreise, im Mehrfamilienhaus zusätzlich die Strangregulierung und die Abstimmung zwischen den Strängen.

Brauchen wir für den Abgleich eine eigene Heizlastberechnung?

Ja – sie ist Teil des Verfahrens B. Wenn Sie keine haben, erstellen wir sie mit; liegt eine prüffähige Berechnung vor, bauen wir darauf auf.

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