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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Leistungen von Heizpol gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Stage Strategy GmbH, Görlitzer Ring 31, 23879 Mölln („Heizpol"), und dem Auftraggeber. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Heizpol ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungen

Heizpol erbringt Rechen- und Nachweisleistungen, insbesondere die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B (Berechnung und Einstellwerte), die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Umfang und Bearbeitungszeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht geschuldet sind Montage, Inbetriebnahme, Einstellarbeiten an der Anlage, die Antragstellung beim Fördergeber sowie die Planung der Gesamtanlage.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig und richtig zur Verfügung. Heizpol darf auf die Richtigkeit übermittelter Angaben vertrauen. Werden Angaben nicht geliefert, arbeitet Heizpol mit normgerechten Annahmen, die in der Berechnung gekennzeichnet werden. Für Mängel, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet Heizpol nicht.

§ 4 Vergütung

Es gilt die im Angebot genannte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zahlbar, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Erweitert sich der Leistungsumfang nach Auftragserteilung wesentlich, wird der Mehraufwand vor Ausführung angeboten.

§ 5 Fristen

Zugesagte Bearbeitungszeiten beginnen mit dem Eingang vollständiger Unterlagen. Verzögerungen bei Dritten – insbesondere beim Fördergeber – liegen außerhalb des Einflussbereichs von Heizpol.

§ 6 Förderbestätigungen

Bestätigungen nach den Programmbedingungen der Förderung werden durch einen Energie-Effizienz-Experten ausgestellt und richten sich nach den zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Bedingungen des Fördergebers. Heizpol schuldet die ordnungsgemäße Erstellung der Bestätigung, nicht die Bewilligung oder Auszahlung der Förderung. Die Antragstellung, die Einhaltung der Antragsreihenfolge und die Einreichung des Verwendungsnachweises obliegen dem Antragsteller.

§ 7 Haftung

Heizpol haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält das Recht, die erstellten Unterlagen für das beauftragte Projekt uneingeschränkt zu verwenden und an seinen Kunden sowie an Fördergeber und Behörden weiterzugeben.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Heizpol. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: siehe Datum der letzten Aktualisierung dieser Website. Diese Bedingungen sind vor dem Einsatz anwaltlich zu prüfen.