Vier Leistungen, die aufeinander aufbauen
Aus einem Gebäudemodell entstehen Auslegung, Abgleich und Nachweis – einzeln beauftragbar, zusammen schlüssig.
Heizlastberechnung
Raumweise und für das gesamte Gebäude nach DIN EN 12831-1 – die Grundlage für Wärmepumpen-Auslegung, Heizflächen und Vorlauftemperatur.
Hydraulischer Abgleich
Verfahren B mit Rohrnetzberechnung, Ventilvoreinstellung, Pumpenauslegung und Bestätigung für Förderung und GEG-Nachweis.
BzA – Bestätigung zum Antrag
Wir stellen die Bestätigung zum Antrag über unseren Energie-Effizienz-Experten aus – mit BzA-ID für den Förderantrag Ihres Kunden.
BnD – Bestätigung nach Durchführung
Nach der Umsetzung prüfen wir Nachweise und Rechnungen und erstellen die Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung.
Was am Ende bei Ihnen ankommt
| Leistung | Ergebnis | Wofür Sie es brauchen |
|---|---|---|
| Heizlastberechnung | Raumbuch mit Heizlast je Raum, Gebäudeheizlast, Auslegungs-Vorlauftemperatur | Auslegung der Wärmepumpe, Entscheidung über Heizflächen, Grundlage des Abgleichs |
| Hydraulischer Abgleich | Voreinstellwerte je Ventil und Kreis, Pumpenförderhöhe, Spreizung | Umsetzung am Objekt und Nachweis für Förderung und § 60c GEG |
| BzA | Bestätigung zum Antrag mit BzA-ID | Förderantrag Ihres Kunden – vor der verbindlichen Beauftragung |
| BnD | Bestätigung nach Durchführung | Verwendungsnachweis und Auszahlung der Förderung |
Ohne Berechnung keine Förderung – und kein belastbarer Nachweis
Für die Heizungsförderung ist der hydraulische Abgleich nachzuweisen, und seit der GEG-Novelle verlangt § 60c GEG für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten den Abgleich nach einem detaillierten Verfahren – mit raumweiser Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 und Verfahren B nach der ZVSHK-Fachregel.
Bei Wärmepumpen kommt hinzu: Ohne raumweise Heizlast lässt sich weder die Auslegungs-Vorlauftemperatur belegen noch entscheiden, welche Heizkörper bleiben können. Genau diese Rechenarbeit übernehmen wir – als Zulieferung an Ihren Betrieb, nicht als Wettbewerb um Ihren Kunden.
Das bekommen Sie von uns:
- Raumweise Heizlast und Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831-1
- Auslegungs-Vorlauftemperatur und Heizflächenprüfung je Raum
- Ventilvoreinstellung je Heizkörper und Kreis, Pumpenförderhöhe
- Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Förderung und GEG
- Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID für den Förderantrag
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung
Von den Grundrissen bis zur Bestätigung
Rechnen ist Fleißarbeit – aber sie muss stimmen
Vier Gründe, warum Betriebe die Berechnung und den Nachweis abgeben – und trotzdem die Hoheit über das Projekt behalten.
Ein Rechenweg für alles
Heizlast, Abgleich und Förderbestätigung stammen aus einem Modell. Es kann nicht passieren, dass die Auslegung der Wärmepumpe und der Abgleich von verschiedenen Zahlen ausgehen – der häufigste Grund für Rückfragen im Nachweis.
Prüffähige Unterlagen
Sie erhalten die vollständige Berechnung mit allen Annahmen, U-Werten und Randbedingungen – nicht nur ein Ergebnisblatt. Angenommene Werte sind als Annahme gekennzeichnet, damit jede Prüfung nachvollziehbar bleibt.
Ihr Büro bleibt frei
Berechnung und Nachweis binden im Betrieb genau die Leute, die auch die Baustelle führen. Ausgelagert läuft beides parallel zur Montage – ohne dass Sie eine Berechnungssoftware pflegen oder einen externen Experten koordinieren.
Fördersicher dokumentiert
BzA und BnD kommen von unserem Energie-Effizienz-Experten. Wir achten darauf, dass die Reihenfolge stimmt: Bestätigung, Antrag, Auftrag, Umsetzung, Nachweis – in dieser Reihenfolge bleibt die Förderung erhalten.
Einmal registrieren, dann nur noch Projekte einreichen
Heizpol arbeitet dauerhaft mit Betrieben zusammen, nicht projektweise. Registrierte Partner verhandeln nicht bei jedem Auftrag neu – sie schicken Unterlagen und bekommen Berechnung, Einstellwerte und Bestätigungen zurück.
Was Partnerbetriebe bekommen:
- Feste Konditionen je Leistung – kein Einzelangebot mehr pro Projekt
- Zugesagte Bearbeitungszeiten, damit Sie Termine beim Kunden halten können
- Fester Ansprechpartner statt wechselnder Zuständigkeit
- Erfassungsvorlagen fürs Aufmaß – weniger Rückfragen, schnellere Ergebnisse
- Monatliche Sammelabrechnung statt Einzelrechnung je Projekt
- BzA und BnD über unseren Energie-Effizienz-Experten, ohne eigenen Portalzugang
So wird Ihr Betrieb Partner
- RegistrierenFirmendaten, Gewerk und erwartetes Volumen – zwei Minuten, kostenlos und unverbindlich.
- Prüfung und GesprächWir sehen uns Ihren Betrieb und Ihren Bedarf an und klären in einem kurzen Telefonat, welche Leistungen Sie regelmäßig brauchen.
- KonditionenSie erhalten Ihre festen Konditionen, Bearbeitungszeiten und Ihren Ansprechpartner – schriftlich, ohne Mindestabnahme.
- Projekte einreichenAb dann nur noch Unterlagen schicken: Berechnung, Einstellwerte und Bestätigungen kommen zurück.
Kurz beantwortet
Partnerschaft
Wer kann Partnerbetrieb werden?
Unternehmen, die regelmäßig Heizungsprojekte umsetzen oder planen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Elektro- und Solarbetriebe mit Wärmepumpen-Geschäft, Planungsbüros, Bauträger und Generalunternehmer, Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und Energieberatungen. Privatpersonen können nicht Partner werden.
Was kostet die Partnerschaft?
Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich – es gibt keine Aufnahme- oder Mitgliedsgebühr. Bezahlt werden nur beauftragte Leistungen zu den Konditionen, die Sie nach der Prüfung schriftlich von uns bekommen.
Gibt es eine Mindestabnahme oder eine Kündigungsfrist?
Nein. Es gibt keine Mindestmenge und keine Laufzeit. Sie reichen Projekte ein, wenn Sie welche haben – und sonst eben nicht.
Wie lange dauert es, bis wir loslegen können?
Nach der Registrierung sehen wir uns Ihren Betrieb und Ihren Bedarf an und melden uns für ein kurzes Telefonat. Danach erhalten Sie Ihre Konditionen, Ihre Bearbeitungszeiten und Ihren festen Ansprechpartner schriftlich.
Können wir auch ein einzelnes Projekt geben, ohne Partner zu werden?
Ja. Für ein einzelnes Objekt genügt eine Projektanfrage – Sie erhalten dann ein Angebot für dieses eine Projekt. Die Partnerschaft lohnt sich, sobald Berechnungen und Nachweise regelmäßig anfallen.
Tritt Heizpol gegenüber unseren Kunden auf?
Nein. Wir arbeiten als Zulieferer Ihres Betriebs. Gegenüber dem Eigentümer treten Sie auf; unsere Unterlagen gehen an Sie, und Sie geben sie weiter.
Leistungen und Zusammenarbeit
Für wen arbeitet Heizpol?
Ausschließlich für Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Elektro- und Solarbetriebe mit Wärmepumpen-Geschäft, Planungsbüros, Bauträger, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen. Privatpersonen können uns nicht direkt beauftragen.
Welche Leistungen bietet Heizpol?
Vier Leistungen, die ineinandergreifen: die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Heizungsförderung.
Was kostet eine Heizlastberechnung bei Heizpol?
Wir kalkulieren je Projekt – Preise hängen von Gebäudegröße, Anzahl der Räume und Zustand der Unterlagen ab. Sie erhalten vor der Bearbeitung ein verbindliches Angebot; für Betriebe mit laufendem Bedarf vereinbaren wir feste Konditionen.
Welche Unterlagen brauchen Sie von uns?
Grundrisse mit Maßen (oder ein Aufmaß), Baujahr und bekannte Sanierungen, Bauteilaufbauten oder Fensterdaten soweit vorhanden, die vorhandenen Heizflächen je Raum, Angaben zum Wärmeerzeuger und zur Pumpe. Fehlt etwas, arbeiten wir mit normgerechten Annahmen und weisen diese in der Berechnung aus.
Wer stellt die BzA und die BnD aus?
Beide Bestätigungen stellen wir über unseren eigenen Energie-Effizienz-Experten aus. Sie brauchen dafür weder einen eigenen Experten noch einen eigenen Zugang zum Förderportal.
Wie schnell bekommen wir die Unterlagen?
Die Bearbeitungszeit hängt von Gebäudegröße und Vollständigkeit der Unterlagen ab und wird im Angebot verbindlich zugesagt. Für Betriebe mit laufendem Bedarf vereinbaren wir feste Bearbeitungsfenster.
Reicht Verfahren A für die Förderung aus?
Nein. Für die Förderung und für den Nachweis nach § 60c GEG ist Verfahren B vorgesehen: raumweise Heizlastberechnung, Auslegung der Heizflächen, Rohrnetzberechnung und Ventilvoreinstellung. Verfahren A mit geschätzten Werten genügt dafür nicht.
Arbeiten Sie bundesweit?
Ja. Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich und die Förderbestätigungen sind Rechen- und Nachweisleistungen – sie funktionieren überall in Deutschland unabhängig vom Standort des Gebäudes.
Übernehmen Sie auch die Einstellung der Ventile vor Ort?
Nein. Wir liefern die Berechnung und die Einstellwerte je Heizkörper und Kreis – die Umsetzung an der Anlage bleibt bei Ihrem Monteur. Die Bestätigung des durchgeführten Abgleichs erstellen wir auf Basis Ihrer Rückmeldung.
Wie hängen Heizlast, Abgleich und Förderung zusammen?
Die raumweise Heizlast ist die Rechengrundlage: Sie bestimmt die Leistung der Wärmepumpe, die nötigen Heizflächen und die Auslegungs-Vorlauftemperatur. Auf ihr baut der hydraulische Abgleich nach Verfahren B auf, der für die Förderung und nach § 60c GEG nachzuweisen ist. BzA und BnD dokumentieren das Vorhaben gegenüber dem Fördergeber.
Werden Sie Partnerbetrieb.
Registrieren Sie Ihren Betrieb einmal – danach reichen Sie Projekte ein, ohne jedes Mal neu zu verhandeln: feste Konditionen, zugesagte Bearbeitungszeiten und ein fester Ansprechpartner. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.