Heizungsförderung: die Reihenfolge, die zählt
Die Förderung scheitert selten an der Technik – sie scheitert an der Reihenfolge und an fehlenden Nachweisen. Wir übernehmen die Bestätigungen und achten darauf, dass die Schritte in der richtigen Folge passieren.
Als Partner registrierenDie Reihenfolge im Förderprojekt
Der eine Fehler, der die Förderung kostet
Wird vor dem Antrag unbedingt beauftragt, gilt das als vorzeitiger Vorhabenbeginn – die Förderung ist dann verloren, unabhängig davon, wie gut das Vorhaben ist. Deshalb prüfen wir vor jeder Bestätigung, wie weit das Projekt vertraglich schon fortgeschritten ist, und sagen es Ihnen deutlich, wenn die Reihenfolge nicht mehr stimmt.
Warum wir keine Fördersätze nennen
Die Bedingungen der Heizungsförderung – förderfähige Kosten, Boni, Antragstellergruppen – werden regelmäßig angepasst. Zahlen, die heute auf einer Website stehen, sind morgen falsch und kosten im schlimmsten Fall die Kalkulation Ihres Kunden. Verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Bedingungen des Fördergebers. Wir arbeiten mit dem Stand, der zum Zeitpunkt der Bestätigung gilt, und sagen Ihnen im Projekt, was gerade möglich ist.
Häufige Fragen zur Förderung
Welche Rolle hat der Energie-Effizienz-Experte bei der Heizungsförderung?
Er bestätigt das Vorhaben gegenüber dem Fördergeber: vor dem Antrag mit der Bestätigung zum Antrag (BzA), nach der Umsetzung mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Bei Heizpol übernimmt das unser eigener Experte.
Wer stellt den Förderantrag?
Der Eigentümer des Gebäudes stellt den Antrag selbst im Portal des Fördergebers – mit der BzA-ID und dem Liefer- oder Leistungsvertrag. Der Fachbetrieb und wir liefern die Grundlagen dafür.
Wann darf mit der Umsetzung begonnen werden?
Erst nach der Förderzusage. Üblich ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, damit die Beauftragung nicht als vorzeitiger Vorhabenbeginn gilt.
Nennt Heizpol Fördersätze?
Nein. Die Konditionen der Heizungsförderung werden regelmäßig angepasst. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen des Fördergebers – wir arbeiten mit dem Stand, der zum Zeitpunkt der Bestätigung gilt.
Ist der hydraulische Abgleich für die Förderung Pflicht?
Für geförderte Maßnahmen an Heizungsanlagen im Bestand ist der hydraulische Abgleich nachzuweisen – mit einem detaillierten Verfahren auf Basis der raumweisen Heizlastberechnung.
Werden Sie Partnerbetrieb.
Registrieren Sie Ihren Betrieb einmal – danach reichen Sie Projekte ein, ohne jedes Mal neu zu verhandeln: feste Konditionen, zugesagte Bearbeitungszeiten und ein fester Ansprechpartner. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.