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Häufige Fragen

Fachlich kurz beantwortet – ausführlicher auf den Leistungsseiten.

Partnerschaft

Wer kann Partnerbetrieb werden?

Unternehmen, die regelmäßig Heizungsprojekte umsetzen oder planen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Elektro- und Solarbetriebe mit Wärmepumpen-Geschäft, Planungsbüros, Bauträger und Generalunternehmer, Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und Energieberatungen. Privatpersonen können nicht Partner werden.

Was kostet die Partnerschaft?

Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich – es gibt keine Aufnahme- oder Mitgliedsgebühr. Bezahlt werden nur beauftragte Leistungen zu den Konditionen, die Sie nach der Prüfung schriftlich von uns bekommen.

Gibt es eine Mindestabnahme oder eine Kündigungsfrist?

Nein. Es gibt keine Mindestmenge und keine Laufzeit. Sie reichen Projekte ein, wenn Sie welche haben – und sonst eben nicht.

Wie lange dauert es, bis wir loslegen können?

Nach der Registrierung sehen wir uns Ihren Betrieb und Ihren Bedarf an und melden uns für ein kurzes Telefonat. Danach erhalten Sie Ihre Konditionen, Ihre Bearbeitungszeiten und Ihren festen Ansprechpartner schriftlich.

Können wir auch ein einzelnes Projekt geben, ohne Partner zu werden?

Ja. Für ein einzelnes Objekt genügt eine Projektanfrage – Sie erhalten dann ein Angebot für dieses eine Projekt. Die Partnerschaft lohnt sich, sobald Berechnungen und Nachweise regelmäßig anfallen.

Tritt Heizpol gegenüber unseren Kunden auf?

Nein. Wir arbeiten als Zulieferer Ihres Betriebs. Gegenüber dem Eigentümer treten Sie auf; unsere Unterlagen gehen an Sie, und Sie geben sie weiter.

Zusammenarbeit und Leistungen

Für wen arbeitet Heizpol?

Ausschließlich für Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Elektro- und Solarbetriebe mit Wärmepumpen-Geschäft, Planungsbüros, Bauträger, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen. Privatpersonen können uns nicht direkt beauftragen.

Welche Leistungen bietet Heizpol?

Vier Leistungen, die ineinandergreifen: die raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Heizungsförderung.

Was kostet eine Heizlastberechnung bei Heizpol?

Wir kalkulieren je Projekt – Preise hängen von Gebäudegröße, Anzahl der Räume und Zustand der Unterlagen ab. Sie erhalten vor der Bearbeitung ein verbindliches Angebot; für Betriebe mit laufendem Bedarf vereinbaren wir feste Konditionen.

Welche Unterlagen brauchen Sie von uns?

Grundrisse mit Maßen (oder ein Aufmaß), Baujahr und bekannte Sanierungen, Bauteilaufbauten oder Fensterdaten soweit vorhanden, die vorhandenen Heizflächen je Raum, Angaben zum Wärmeerzeuger und zur Pumpe. Fehlt etwas, arbeiten wir mit normgerechten Annahmen und weisen diese in der Berechnung aus.

Wer stellt die BzA und die BnD aus?

Beide Bestätigungen stellen wir über unseren eigenen Energie-Effizienz-Experten aus. Sie brauchen dafür weder einen eigenen Experten noch einen eigenen Zugang zum Förderportal.

Wie schnell bekommen wir die Unterlagen?

Die Bearbeitungszeit hängt von Gebäudegröße und Vollständigkeit der Unterlagen ab und wird im Angebot verbindlich zugesagt. Für Betriebe mit laufendem Bedarf vereinbaren wir feste Bearbeitungsfenster.

Reicht Verfahren A für die Förderung aus?

Nein. Für die Förderung und für den Nachweis nach § 60c GEG ist Verfahren B vorgesehen: raumweise Heizlastberechnung, Auslegung der Heizflächen, Rohrnetzberechnung und Ventilvoreinstellung. Verfahren A mit geschätzten Werten genügt dafür nicht.

Arbeiten Sie bundesweit?

Ja. Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich und die Förderbestätigungen sind Rechen- und Nachweisleistungen – sie funktionieren überall in Deutschland unabhängig vom Standort des Gebäudes.

Übernehmen Sie auch die Einstellung der Ventile vor Ort?

Nein. Wir liefern die Berechnung und die Einstellwerte je Heizkörper und Kreis – die Umsetzung an der Anlage bleibt bei Ihrem Monteur. Die Bestätigung des durchgeführten Abgleichs erstellen wir auf Basis Ihrer Rückmeldung.

Wie hängen Heizlast, Abgleich und Förderung zusammen?

Die raumweise Heizlast ist die Rechengrundlage: Sie bestimmt die Leistung der Wärmepumpe, die nötigen Heizflächen und die Auslegungs-Vorlauftemperatur. Auf ihr baut der hydraulische Abgleich nach Verfahren B auf, der für die Förderung und nach § 60c GEG nachzuweisen ist. BzA und BnD dokumentieren das Vorhaben gegenüber dem Fördergeber.

Förderung

Welche Rolle hat der Energie-Effizienz-Experte bei der Heizungsförderung?

Er bestätigt das Vorhaben gegenüber dem Fördergeber: vor dem Antrag mit der Bestätigung zum Antrag (BzA), nach der Umsetzung mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Bei Heizpol übernimmt das unser eigener Experte.

Wer stellt den Förderantrag?

Der Eigentümer des Gebäudes stellt den Antrag selbst im Portal des Fördergebers – mit der BzA-ID und dem Liefer- oder Leistungsvertrag. Der Fachbetrieb und wir liefern die Grundlagen dafür.

Wann darf mit der Umsetzung begonnen werden?

Erst nach der Förderzusage. Üblich ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, damit die Beauftragung nicht als vorzeitiger Vorhabenbeginn gilt.

Nennt Heizpol Fördersätze?

Nein. Die Konditionen der Heizungsförderung werden regelmäßig angepasst. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen des Fördergebers – wir arbeiten mit dem Stand, der zum Zeitpunkt der Bestätigung gilt.

Ist der hydraulische Abgleich für die Förderung Pflicht?

Für geförderte Maßnahmen an Heizungsanlagen im Bestand ist der hydraulische Abgleich nachzuweisen – mit einem detaillierten Verfahren auf Basis der raumweisen Heizlastberechnung.

Als Partner registrieren Einzelprojekt anfragen Registrierung kostenlos und unverbindlich · nur für Unternehmen

Werden Sie Partnerbetrieb.

Registrieren Sie Ihren Betrieb einmal – danach reichen Sie Projekte ein, ohne jedes Mal neu zu verhandeln: feste Konditionen, zugesagte Bearbeitungszeiten und ein fester Ansprechpartner. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.

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