Im Liefergegenstand enthalten
- Raumbuch mit Heizlast je Raum in Watt und Gebäudeheizlast in Kilowatt
- Alle Randbedingungen und Bauteilwerte, Annahmen ausdrücklich gekennzeichnet
- Heizflächenprüfung je Raum: reicht die vorhandene Fläche bei der geplanten Temperatur?
- Auslegungs-Vorlauftemperatur und die Räume, die sie bestimmen
- Auf Wunsch: Auslegungsempfehlung für die Wärmepumpe mit Bivalenzbetrachtung
- Ergebnis als prüffähiges PDF, verwendbar für Förderung und GEG-Nachweis
So läuft es
- Unterlagen hochladenGrundrisse, Baujahr, Bauteilaufbauten, bestehende Heizflächen und Wärmeerzeuger – als PDF, Foto oder Aufmaßliste. Was fehlt, fragen wir gezielt nach.
- BerechnungRaumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 mit DIN/TS 12831-1, daraus Heizflächenprüfung, Rohrnetz und Ventilvoreinstellungen nach Verfahren B.
- DokumenteSie erhalten die prüffähige Berechnung, die Einstellwerte je Ventil, die Auslegungs-Vorlauftemperatur und – wo gefördert wird – die Bestätigung zum Antrag (BzA) über unseren Energie-Effizienz-Experten.
- Nach der UmsetzungSie melden die Fertigstellung, wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Abgleich-Bestätigung für den Nachweis beim Fördergeber.
Was in einer Heizlastberechnung steckt
Die Heizlast beantwortet zwei Fragen: Wie viel Leistung braucht das Gebäude am kältesten Tag – und wie verteilt sich diese Leistung auf die einzelnen Räume?
Gerechnet wird nach DIN EN 12831-1 in Verbindung mit dem nationalen Ergänzungsdokument DIN/TS 12831-1. Für jeden Raum werden die Transmissionswärmeverluste über Wände, Fenster, Dach, Boden und die Bauteile zu unbeheizten Nachbarräumen ermittelt, dazu die Lüftungswärmeverluste aus Infiltration und geplantem Luftwechsel und – wenn der Betrieb es erfordert – eine zusätzliche Aufheizleistung für die Wiederaufheizung nach Absenkbetrieb. Grundlage sind die Norm-Außentemperatur des Standorts und die Norm-Innentemperaturen der Raumnutzung.
Raumweise oder nur fürs Gebäude?
Die Gebäudeheizlast genügt, um einen Wärmeerzeuger grob zu dimensionieren. Für alles Weitere braucht es die raumweise Heizlast: Sie entscheidet, ob ein vorhandener Heizkörper bei niedriger Vorlauftemperatur noch reicht, wie groß eine Flächenheizung ausgelegt wird und welchen Volumenstrom jeder Kreis bekommt. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B setzt sie voraus – ebenso jeder belastbare Nachweis gegenüber einem Fördergeber.
Wenn die Bauteildaten fehlen
Im Bestand sind U-Werte selten dokumentiert. Wir arbeiten dann mit den in der DIN/TS 12831-1 hinterlegten Bauteilannahmen nach Baualtersklasse und weisen jede Annahme in der Berechnung offen aus – nachvollziehbar und im Zweifel korrigierbar, statt stillschweigend gesetzt. Bekannte Sanierungen wie neue Fenster oder eine gedämmte oberste Geschossdecke fließen einzeln ein.
Was Sie als Ergebnis bekommen
Eine prüffähige Berechnung mit Raumliste, Heizlast je Raum in Watt und Gebäudeheizlast in Kilowatt, den zugrunde gelegten Randbedingungen und Bauteilwerten, der Heizflächenprüfung je Raum und der daraus folgenden Auslegungs-Vorlauftemperatur. Auf Wunsch ergänzt um die Auslegungsempfehlung für die Wärmepumpe – Leistung am Auslegungspunkt, Bivalenzbetrachtung und Hinweise zu den Räumen, die die Vorlauftemperatur bestimmen.
Häufige Fragen
Wofür braucht man eine raumweise Heizlastberechnung?
Für die Auslegung der Wärmepumpe, für die Entscheidung über Heizkörper und Flächenheizungen, für die Auslegungs-Vorlauftemperatur und als Grundlage des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B.
Nach welcher Norm rechnet Heizpol?
Nach DIN EN 12831-1 in Verbindung mit dem nationalen Ergänzungsdokument DIN/TS 12831-1. Damit ist die Berechnung für Förderung und GEG-Nachweis verwendbar.
Geht das auch ohne vollständige Bauteildaten?
Ja. Für Bestandsgebäude nutzen wir die normativen Bauteilannahmen nach Baualtersklasse und weisen jede Annahme in der Berechnung aus. Bekannte Sanierungen berücksichtigen wir einzeln.
Bekommen wir auch eine Wärmepumpen-Auslegung?
Auf Wunsch ja: Leistungsbedarf am Auslegungspunkt, Bivalenzbetrachtung und die Räume, die die Vorlauftemperatur bestimmen. Die Geräteauswahl und die Anlagenplanung bleiben bei Ihnen.
Rechnen Sie auch Nichtwohngebäude?
Ja – Gewerbehallen, Büros und gemischt genutzte Gebäude rechnen wir ebenfalls raumweise. Abweichende Nutzungsprofile, Lüftungsanlagen und Zonierung besprechen wir vor dem Angebot.
Heizlastberechnung in allen Orten Deutschlands →
Werden Sie Partnerbetrieb.
Registrieren Sie Ihren Betrieb einmal – danach reichen Sie Projekte ein, ohne jedes Mal neu zu verhandeln: feste Konditionen, zugesagte Bearbeitungszeiten und ein fester Ansprechpartner. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.