Im Liefergegenstand enthalten
- Prüfung der geplanten Anlage gegen die technischen Mindestanforderungen
- Prüfung der Reihenfolge: Vertragsstand, aufschiebende Bedingung, Vorhabenbeginn
- Erstellung der Bestätigung zum Antrag im Portal des Fördergebers
- BzA-ID und Kurzanleitung, was Ihr Kunde im Portal damit tut
- Abstimmung, wenn sich Gerät, Maßnahmen oder Kosten vor der Umsetzung ändern
So läuft es
- Unterlagen hochladenGrundrisse, Baujahr, Bauteilaufbauten, bestehende Heizflächen und Wärmeerzeuger – als PDF, Foto oder Aufmaßliste. Was fehlt, fragen wir gezielt nach.
- BerechnungRaumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 mit DIN/TS 12831-1, daraus Heizflächenprüfung, Rohrnetz und Ventilvoreinstellungen nach Verfahren B.
- DokumenteSie erhalten die prüffähige Berechnung, die Einstellwerte je Ventil, die Auslegungs-Vorlauftemperatur und – wo gefördert wird – die Bestätigung zum Antrag (BzA) über unseren Energie-Effizienz-Experten.
- Nach der UmsetzungSie melden die Fertigstellung, wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Abgleich-Bestätigung für den Nachweis beim Fördergeber.
Die BzA ist der Startschuss – sie muss vor dem Antrag da sein
Ohne Bestätigung zum Antrag kein Förderantrag. Und ohne Förderantrag vor der verbindlichen Beauftragung keine Förderung.
Die Bestätigung zum Antrag beschreibt das geplante Vorhaben gegenüber dem Fördergeber: Gebäude, bestehende Heizung, geplante Anlage, die technischen Mindestanforderungen und die förderfähigen Kosten. Sie wird im Portal des Fördergebers erstellt und trägt eine eindeutige BzA-ID. Mit dieser ID und dem Liefer- oder Leistungsvertrag stellt Ihr Kunde – der Eigentümer – den Antrag selbst.
Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung
Der häufigste teure Fehler im Fördergeschäft ist die falsche Reihenfolge. Sicher ist dieser Weg: erst die BzA, dann ein Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage steht, dann der Antrag im Portal, und erst nach der Zusage der Vorhabenbeginn. Wer vorher unbedingt beauftragt, verliert den Zuschuss – daran ändert auch eine später nachgereichte Bestätigung nichts. Wir prüfen die Reihenfolge, bevor wir die BzA ausstellen.
Wir stellen die BzA aus – nicht Sie
Die Bestätigung stellen wir über unseren eigenen Energie-Effizienz-Experten aus. Sie brauchen keinen eigenen Experten, keinen eigenen Portalzugang und keine Fortbildung dafür. Sie liefern uns die Projektdaten, wir prüfen die technischen Mindestanforderungen der geplanten Anlage und geben Ihnen die BzA-ID zurück – zusammen mit einer kurzen Anleitung, was Ihr Kunde im Portal damit tut.
Was wir dafür brauchen
Angaben zum Gebäude und zur bestehenden Heizung, das geplante Gerät mit Datenblatt, die geplanten Maßnahmen samt Kosten und die Daten des Eigentümers. Wenn wir ohnehin die Heizlast rechnen, liegt der technische Teil bereits vor – dann ist die BzA ein kurzer Schritt und kein neues Projekt.
Häufige Fragen
Was ist eine BzA?
Die Bestätigung zum Antrag beschreibt das geplante Vorhaben gegenüber dem Fördergeber und trägt eine BzA-ID. Ohne sie kann der Förderantrag nicht gestellt werden.
Wer stellt die BzA aus?
Bei Heizpol immer unser eigener Energie-Effizienz-Experte. Sie brauchen dafür weder einen eigenen Experten noch einen eigenen Zugang zum Förderportal.
Wann muss die BzA vorliegen?
Vor der Antragstellung – und der Antrag muss vor der verbindlichen Beauftragung gestellt sein. Üblich ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage.
Stellt Heizpol auch den Förderantrag?
Nein. Den Antrag stellt der Eigentümer selbst im Portal des Fördergebers – mit der BzA-ID, die er von uns über Sie erhält. Wir liefern die Bestätigung und die Anleitung dazu.
Was passiert, wenn sich das Vorhaben noch ändert?
Ändern sich Gerät, Maßnahmen oder Kosten wesentlich, muss die Bestätigung angepasst werden. Melden Sie uns die Änderung, bevor die Umsetzung startet – nachträglich ist die Korrektur deutlich aufwendiger.
Werden Sie Partnerbetrieb.
Registrieren Sie Ihren Betrieb einmal – danach reichen Sie Projekte ein, ohne jedes Mal neu zu verhandeln: feste Konditionen, zugesagte Bearbeitungszeiten und ein fester Ansprechpartner. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.