Im Liefergegenstand enthalten
- Abgleich der umgesetzten Maßnahme mit den Angaben aus der Bestätigung zum Antrag
- Prüfung von Rechnungen, Maßnahmenbezug und Angaben zum ausführenden Fachunternehmen
- Prüfung des durchgeführten hydraulischen Abgleichs, wo er einschlägig ist
- Erstellung der Bestätigung nach Durchführung für den Verwendungsnachweis
- Klärung von Abweichungen, bevor der Nachweis beim Fördergeber eingeht
So läuft es
- Unterlagen hochladenGrundrisse, Baujahr, Bauteilaufbauten, bestehende Heizflächen und Wärmeerzeuger – als PDF, Foto oder Aufmaßliste. Was fehlt, fragen wir gezielt nach.
- BerechnungRaumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 mit DIN/TS 12831-1, daraus Heizflächenprüfung, Rohrnetz und Ventilvoreinstellungen nach Verfahren B.
- DokumenteSie erhalten die prüffähige Berechnung, die Einstellwerte je Ventil, die Auslegungs-Vorlauftemperatur und – wo gefördert wird – die Bestätigung zum Antrag (BzA) über unseren Energie-Effizienz-Experten.
- Nach der UmsetzungSie melden die Fertigstellung, wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Abgleich-Bestätigung für den Nachweis beim Fördergeber.
Erst die BnD bringt das Geld
Die Förderzusage ist eine Zusage – ausgezahlt wird erst, wenn die Umsetzung nachgewiesen ist.
Die Bestätigung nach Durchführung belegt gegenüber dem Fördergeber, dass die geförderte Maßnahme so umgesetzt wurde wie beantragt und dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Sie gehört zusammen mit den Rechnungen zum Verwendungsnachweis, den der Eigentümer im Portal einreicht. Für Maßnahmen an Heizungsanlagen gehört regelmäßig auch der Nachweis des hydraulischen Abgleichs dazu.
Was wir prüfen
Wir gleichen die umgesetzte Anlage mit dem ab, was in der BzA stand: eingebautes Gerät und Leistung, ausgeführte Maßnahmen, Rechnungen mit Bezug zur Maßnahme, Daten des ausführenden Fachunternehmens, Inbetriebnahme und – wo einschlägig – der durchgeführte hydraulische Abgleich. Abweichungen klären wir mit Ihnen, bevor der Nachweis eingereicht wird; das ist deutlich billiger, als eine Rückforderung zu verhandeln.
Fristen im Blick behalten
Nach der Zusage gilt eine Umsetzungsfrist, nach der Schlussrechnung eine Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises. Beide sind hart. Wir erinnern an den fälligen Nachweis, sobald Sie uns die Fertigstellung melden – und wir erstellen die BnD zeitnah, damit die Frist nicht an unserer Bearbeitung scheitert.
Aus einer Hand
Wenn BzA, Heizlast und Abgleich schon bei uns liegen, ist die BnD reine Abgleichsarbeit: Wir kennen das Vorhaben, den Stand der Technik im Projekt und die Zahlen. Auch Projekte, deren BzA von jemand anderem stammt, übernehmen wir – dann prüfen wir zuerst, ob Antrag und Umsetzung zusammenpassen.
Häufige Fragen
Was ist die BnD?
Die Bestätigung nach Durchführung belegt dem Fördergeber, dass die geförderte Maßnahme wie beantragt umgesetzt wurde. Sie ist Teil des Verwendungsnachweises und Voraussetzung für die Auszahlung.
Wer erstellt die BnD?
Unser Energie-Effizienz-Experte – auf Basis der von Ihnen gelieferten Nachweise über die umgesetzte Maßnahme.
Was brauchen Sie für die BnD?
Die Angaben aus der Bestätigung zum Antrag, das tatsächlich eingebaute Gerät, die Rechnungen mit Maßnahmenbezug, Angaben zum ausführenden Fachunternehmen und – wo einschlägig – den durchgeführten hydraulischen Abgleich.
Übernehmen Sie auch Projekte, deren BzA von jemand anderem stammt?
Ja. Wir prüfen dann zunächst, ob die Umsetzung zur bestehenden Bestätigung und zum Antrag passt, und stellen die BnD auf dieser Grundlage aus.
Was passiert bei Abweichungen von der BzA?
Kleinere Abweichungen lassen sich dokumentieren, wesentliche nicht. Melden Sie uns Änderungen früh – wir sagen Ihnen, ob die Förderung dadurch gefährdet ist, bevor der Nachweis eingereicht wird.
Werden Sie Partnerbetrieb.
Registrieren Sie Ihren Betrieb einmal – danach reichen Sie Projekte ein, ohne jedes Mal neu zu verhandeln: feste Konditionen, zugesagte Bearbeitungszeiten und ein fester Ansprechpartner. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.