Raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 in Neue Häuser
Raumweise heißt: jeder Raum bekommt seine eigene Heizlast in Watt, nicht das Gebäude eine Summe. Für Objekte in Neue Häuser liefert Heizpol diese Raumliste nach DIN EN 12831-1 – sie ist die Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und für § 60c GEG.
Warum die Gebäudesumme nicht reicht
Ein Gebäude mit 9 kW Heizlast kann Räume von 300 W bis 2.400 W enthalten. Wer nur die Summe kennt, kann die Pumpe auswählen – aber nicht sagen, ob der Heizkörper im Nordschlafzimmer bei 45 °C Vorlauf noch trägt. Genau diese Frage entscheidet im Bestand über den Erfolg einer Wärmepumpe.
Raumweise Heizlast und § 60c GEG in Neue Häuser
Wir liefern beides aus einer Rechnung: die Heizlast je Raum und die Voreinstellwerte je Ventil, dazu die schriftliche Bestätigung für Ihren Nachweis. Mehr zum hydraulischen Abgleich →
Was in Neue Häuser die Rechnung bestimmt
Neue Häuser liegt in Sachsen; maßgeblich ist der Klimareferenzort Dresden (rund 36 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −14 °C. Damit liegt Neue Häuser im Mittelfeld. Damit liegt die Auslegung im üblichen Rahmen: Ob eine Wärmepumpe mit 45 °C Vorlauf auskommt, entscheidet in dieser Zone nicht das Klima, sondern der Zustand von Fenstern, Dach und Heizflächen. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Demitz-Thumitz, Neuschmölln, Birkenrode und Kynitzsch.
Maßgeblicher Klimareferenzort ist Dresden (rund 36 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −14 °C, Jahresmittel θm,e = 9,4 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.
Größenordnung für ein Haus in Neue Häuser
Bei einer Norm-Außentemperatur von −14 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 34 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergibt das folgende Größenordnungen:
| Gebäudezustand | spezifische Heizlast | Heizlast 140 m² |
|---|---|---|
| unsaniert, Baujahr bis 1978 | 106 W/m² | 14,9 kW |
| Fenster und Dach saniert | 74 W/m² | 10,4 kW |
| Vollsanierung oder Neubau | 42 W/m² | 6,0 kW |
Richtwerte zur Einordnung, keine Berechnung: Sie ersetzen die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 nicht. Die tatsächliche Last hängt von Bauteilen, Luftdichtheit, Lüftung und Nutzung ab und weicht im Einzelfall deutlich ab.
Alle Leistungen im Überblick → · Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B →
Häufige Fragen aus Neue Häuser
Gilt die Abgleichpflicht nach § 60c GEG auch in Neue Häuser?
Ja, das Gebäudeenergiegesetz gilt bundesweit. Betroffen sind wassergeführte Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten – mit raumweiser Heizlastberechnung und einem Verfahren, das dem Verfahren B entspricht.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Objekt in Neue Häuser?
Grundrisse mit Maßen, Baujahr und bekannte Sanierungen, Geschosshöhen, Fenster und die vorhandenen Heizflächen je Raum. Fehlt etwas, rechnen wir mit begründeten Annahmen und kennzeichnen sie im Bericht.
Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Neue Häuser?
700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.
Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Neue Häuser?
Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.
Raumweise Heizlast in der Umgebung
Demitz-Thumitz · Neuschmölln · Birkenrode · Kynitzsch · Neuschönbrunn · Belmsdorf
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