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Raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 in Landstreit

Raumweise heißt: jeder Raum bekommt seine eigene Heizlast in Watt, nicht das Gebäude eine Summe. Für Objekte in Landstreit liefert Heizpol diese Raumliste nach DIN EN 12831-1 – sie ist die Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und für § 60c GEG.

Warum die Gebäudesumme nicht reicht

Die raumweise Liste zeigt den Raum mit der höchsten spezifischen Last – er bestimmt die nötige Vorlauftemperatur für das ganze Haus. Oft genügt der Tausch von ein bis zwei Heizflächen, um von 55 °C auf 45 °C zu kommen. Ohne raumweise Werte bleibt das ein Ratespiel.

Raumweise Heizlast und § 60c GEG in Landstreit

Wir liefern beides aus einer Rechnung: die Heizlast je Raum und die Voreinstellwerte je Ventil, dazu die schriftliche Bestätigung für Ihren Nachweis. Mehr zum hydraulischen Abgleich →

Was in Landstreit die Rechnung bestimmt

Landstreit liegt in Thüringen; maßgeblich ist der Klimareferenzort Erfurt (rund 49 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −14 °C. Damit liegt Landstreit im Mittelfeld. Damit liegt die Auslegung im üblichen Rahmen: Ob eine Wärmepumpe mit 45 °C Vorlauf auskommt, entscheidet in dieser Zone nicht das Klima, sondern der Zustand von Fenstern, Dach und Heizflächen. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Neukirchen, Mittelshof, Hötzelsroda und Berteroda.

Klimadaten für Landstreit

Maßgeblicher Klimareferenzort ist Erfurt (rund 49 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −14 °C, Jahresmittel θm,e = 8,5 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.

Größenordnung für ein Haus in Landstreit

Bei einer Norm-Außentemperatur von −14 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 34 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergibt das folgende Größenordnungen:

Gebäudezustandspezifische HeizlastHeizlast 140 m²
unsaniert, Baujahr bis 1978106 W/m²14,9 kW
Fenster und Dach saniert74 W/m²10,4 kW
Vollsanierung oder Neubau42 W/m²6,0 kW

Richtwerte zur Einordnung, keine Berechnung: Sie ersetzen die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 nicht. Die tatsächliche Last hängt von Bauteilen, Luftdichtheit, Lüftung und Nutzung ab und weicht im Einzelfall deutlich ab.

BzA und BnD laufen über unseren Energie-Effizienz-Experten: Sie müssen dafür keinen eigenen Experten beauftragen und keinen eigenen Zugang zum Förderportal pflegen. Wir stellen die Bestätigungen als gelisteter Energie-Effizienz-Experte aus, Sie bekommen die BzA-ID für den Antrag Ihres Kunden.

Alle Leistungen im Überblick → · Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B →

Häufige Fragen aus Landstreit

Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Landstreit?

700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.

Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Landstreit?

Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.

Warum reicht die Gebäudeheizlast nicht aus?

Weil Heizflächen und Ventile je Raum ausgelegt und eingestellt werden. Ohne raumweise Werte lässt sich weder die nötige Vorlauftemperatur bestimmen noch ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B rechnen.

Gilt die Abgleichpflicht nach § 60c GEG auch in Landstreit?

Ja, das Gebäudeenergiegesetz gilt bundesweit. Betroffen sind wassergeführte Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten – mit raumweiser Heizlastberechnung und einem Verfahren, das dem Verfahren B entspricht.

Raumweise Heizlast in der Umgebung

Neukirchen · Mittelshof · Hötzelsroda · Berteroda · Eisenach · Fischbach

Weitere Unterlagen für Landstreit

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Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich in Landstreit – die Übersicht für den Ort →

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