Raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 in Horwagen
Raumweise heißt: jeder Raum bekommt seine eigene Heizlast in Watt, nicht das Gebäude eine Summe. Für Objekte in Horwagen liefert Heizpol diese Raumliste nach DIN EN 12831-1 – sie ist die Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und für § 60c GEG.
Warum die Gebäudesumme nicht reicht
Die raumweise Liste zeigt den Raum mit der höchsten spezifischen Last – er bestimmt die nötige Vorlauftemperatur für das ganze Haus. Oft genügt der Tausch von ein bis zwei Heizflächen, um von 55 °C auf 45 °C zu kommen. Ohne raumweise Werte bleibt das ein Ratespiel.
Raumweise Heizlast und § 60c GEG in Horwagen
Für Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten verlangt § 60c GEG den hydraulischen Abgleich nach einem detaillierten Verfahren – ausdrücklich mit raumweiser Heizlastberechnung. Das Gesetz gilt bundesweit, also auch in Horwagen.
Was in Horwagen die Rechnung bestimmt
Horwagen liegt in Bayern; maßgeblich ist der Klimareferenzort Hof (rund 19 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −18 °C. Damit liegt Horwagen im kalten Drittel des Landes. Jedes Kelvin Auslegungstemperatur schlägt hier auf die Heizlast durch: Gegenüber der Küste liegt sie im selben Gebäude rund ein Fünftel höher, und die Vorlauftemperatur, die eine Wärmepumpe am Auslegungstag braucht, steigt entsprechend. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Bobengrün, Erlaburg, Christusgrün und Gerlas.
Maßgeblicher Klimareferenzort ist Hof (rund 19 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −18 °C, Jahresmittel θm,e = 7,2 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.
Größenordnung für ein Haus in Horwagen
Bei einer Norm-Außentemperatur von −18 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 38 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergibt das folgende Größenordnungen:
| Gebäudezustand | spezifische Heizlast | Heizlast 140 m² |
|---|---|---|
| unsaniert, Baujahr bis 1978 | 119 W/m² | 16,6 kW |
| Fenster und Dach saniert | 83 W/m² | 11,6 kW |
| Vollsanierung oder Neubau | 48 W/m² | 6,7 kW |
Richtwerte zur Einordnung, keine Berechnung: Sie ersetzen die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 nicht. Die tatsächliche Last hängt von Bauteilen, Luftdichtheit, Lüftung und Nutzung ab und weicht im Einzelfall deutlich ab.
Alle Leistungen im Überblick → · Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B →
Häufige Fragen aus Horwagen
Gilt die Abgleichpflicht nach § 60c GEG auch in Horwagen?
Ja, das Gebäudeenergiegesetz gilt bundesweit. Betroffen sind wassergeführte Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten – mit raumweiser Heizlastberechnung und einem Verfahren, das dem Verfahren B entspricht.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Objekt in Horwagen?
Grundrisse mit Maßen, Baujahr und bekannte Sanierungen, Geschosshöhen, Fenster und die vorhandenen Heizflächen je Raum. Fehlt etwas, rechnen wir mit begründeten Annahmen und kennzeichnen sie im Bericht.
Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Horwagen?
700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.
Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Horwagen?
Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.
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