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Raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 in Hauptbahnhof

Raumweise heißt: jeder Raum bekommt seine eigene Heizlast in Watt, nicht das Gebäude eine Summe. Für Objekte in Hauptbahnhof liefert Heizpol diese Raumliste nach DIN EN 12831-1 – sie ist die Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und für § 60c GEG.

Warum die Gebäudesumme nicht reicht

Ein Gebäude mit 9 kW Heizlast kann Räume von 300 W bis 2.400 W enthalten. Wer nur die Summe kennt, kann die Pumpe auswählen – aber nicht sagen, ob der Heizkörper im Nordschlafzimmer bei 45 °C Vorlauf noch trägt. Genau diese Frage entscheidet im Bestand über den Erfolg einer Wärmepumpe.

Raumweise Heizlast und § 60c GEG in Hauptbahnhof

Für Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten verlangt § 60c GEG den hydraulischen Abgleich nach einem detaillierten Verfahren – ausdrücklich mit raumweiser Heizlastberechnung. Das Gesetz gilt bundesweit, also auch in Hauptbahnhof.

Was in Hauptbahnhof die Rechnung bestimmt

Hauptbahnhof liegt in Niedersachsen; maßgeblich ist der Klimareferenzort Braunschweig (am Ort selbst) mit einer Norm-Außentemperatur von −14 °C. Damit liegt Hauptbahnhof im Mittelfeld. Damit liegt die Auslegung im üblichen Rahmen: Ob eine Wärmepumpe mit 45 °C Vorlauf auskommt, entscheidet in dieser Zone nicht das Klima, sondern der Zustand von Fenstern, Dach und Heizflächen. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Hauptfriedhof, Bebelhof, Lindenberg und Viewegs Garten.

Klimadaten für Hauptbahnhof

Maßgeblicher Klimareferenzort ist Braunschweig (am Ort selbst): Norm-Außentemperatur θe = −14 °C, Jahresmittel θm,e = 9,1 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.

Größenordnung für ein Haus in Hauptbahnhof

Bei einer Norm-Außentemperatur von −14 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 34 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergibt das folgende Größenordnungen:

Gebäudezustandspezifische HeizlastHeizlast 140 m²
unsaniert, Baujahr bis 1978106 W/m²14,9 kW
Fenster und Dach saniert74 W/m²10,4 kW
Vollsanierung oder Neubau42 W/m²6,0 kW

Richtwerte zur Einordnung, keine Berechnung: Sie ersetzen die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 nicht. Die tatsächliche Last hängt von Bauteilen, Luftdichtheit, Lüftung und Nutzung ab und weicht im Einzelfall deutlich ab.

BzA und BnD laufen über unseren Energie-Effizienz-Experten: Sie müssen dafür keinen eigenen Experten beauftragen und keinen eigenen Zugang zum Förderportal pflegen. Wir stellen die Bestätigungen als gelisteter Energie-Effizienz-Experte aus, Sie bekommen die BzA-ID für den Antrag Ihres Kunden.

Alle Leistungen im Überblick → · Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B →

Häufige Fragen aus Hauptbahnhof

Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Hauptbahnhof?

700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.

Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Hauptbahnhof?

Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.

Warum reicht die Gebäudeheizlast nicht aus?

Weil Heizflächen und Ventile je Raum ausgelegt und eingestellt werden. Ohne raumweise Werte lässt sich weder die nötige Vorlauftemperatur bestimmen noch ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B rechnen.

Gilt die Abgleichpflicht nach § 60c GEG auch in Hauptbahnhof?

Ja, das Gebäudeenergiegesetz gilt bundesweit. Betroffen sind wassergeführte Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten – mit raumweiser Heizlastberechnung und einem Verfahren, das dem Verfahren B entspricht.

Raumweise Heizlast in der Umgebung

Hauptfriedhof · Bebelhof · Lindenberg · Viewegs Garten · Prinzenpark · Altewiek

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