Raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 in Friedensheim
Ohne Werte je Raum lässt sich kein Ventil einstellen und keine Heizfläche prüfen. Heizpol rechnet für Gebäude in Friedensheim raumweise nach DIN EN 12831-1 und übergibt die Raumliste in der Form, die der Abgleich nach Verfahren B braucht.
Warum die Gebäudesumme nicht reicht
Ein Gebäude mit 9 kW Heizlast kann Räume von 300 W bis 2.400 W enthalten. Wer nur die Summe kennt, kann die Pumpe auswählen – aber nicht sagen, ob der Heizkörper im Nordschlafzimmer bei 45 °C Vorlauf noch trägt. Genau diese Frage entscheidet im Bestand über den Erfolg einer Wärmepumpe.
Raumweise Heizlast und § 60c GEG in Friedensheim
Für Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten verlangt § 60c GEG den hydraulischen Abgleich nach einem detaillierten Verfahren – ausdrücklich mit raumweiser Heizlastberechnung. Das Gesetz gilt bundesweit, also auch in Friedensheim.
Was in Friedensheim die Rechnung bestimmt
Friedensheim liegt in Niedersachsen; maßgeblich ist der Klimareferenzort Bremen (rund 27 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −10 °C. Damit liegt Friedensheim im milden Bereich. Das erleichtert niedrige Vorlauftemperaturen – in gut gedämmten Gebäuden reichen hier häufig 40 bis 45 °C, sofern die vorhandenen Heizflächen groß genug sind. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Bornreihe, Vollersode, Ahrensdorf und Giehlermoor.
Maßgeblicher Klimareferenzort ist Bremen (rund 27 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −10 °C, Jahresmittel θm,e = 9,3 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.
Größenordnung für ein Haus in Friedensheim
Bei einer Norm-Außentemperatur von −10 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 30 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergibt das folgende Größenordnungen:
| Gebäudezustand | spezifische Heizlast | Heizlast 140 m² |
|---|---|---|
| unsaniert, Baujahr bis 1978 | 94 W/m² | 13,1 kW |
| Fenster und Dach saniert | 66 W/m² | 9,2 kW |
| Vollsanierung oder Neubau | 38 W/m² | 5,2 kW |
Richtwerte zur Einordnung, keine Berechnung: Sie ersetzen die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 nicht. Die tatsächliche Last hängt von Bauteilen, Luftdichtheit, Lüftung und Nutzung ab und weicht im Einzelfall deutlich ab.
Alle Leistungen im Überblick → · Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B →
Häufige Fragen aus Friedensheim
Gilt die Abgleichpflicht nach § 60c GEG auch in Friedensheim?
Ja, das Gebäudeenergiegesetz gilt bundesweit. Betroffen sind wassergeführte Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten – mit raumweiser Heizlastberechnung und einem Verfahren, das dem Verfahren B entspricht.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Objekt in Friedensheim?
Grundrisse mit Maßen, Baujahr und bekannte Sanierungen, Geschosshöhen, Fenster und die vorhandenen Heizflächen je Raum. Fehlt etwas, rechnen wir mit begründeten Annahmen und kennzeichnen sie im Bericht.
Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Friedensheim?
700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.
Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Friedensheim?
Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.
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