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Raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 in Ebermannstadt

Raumweise heißt: jeder Raum bekommt seine eigene Heizlast in Watt, nicht das Gebäude eine Summe. Für Objekte in Ebermannstadt liefert Heizpol diese Raumliste nach DIN EN 12831-1 – sie ist die Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und für § 60c GEG.

Warum die Gebäudesumme nicht reicht

Ein Gebäude mit 9 kW Heizlast kann Räume von 300 W bis 2.400 W enthalten. Wer nur die Summe kennt, kann die Pumpe auswählen – aber nicht sagen, ob der Heizkörper im Nordschlafzimmer bei 45 °C Vorlauf noch trägt. Genau diese Frage entscheidet im Bestand über den Erfolg einer Wärmepumpe.

Raumweise Heizlast und § 60c GEG in Ebermannstadt

Wir liefern beides aus einer Rechnung: die Heizlast je Raum und die Voreinstellwerte je Ventil, dazu die schriftliche Bestätigung für Ihren Nachweis. Mehr zum hydraulischen Abgleich →

Klimadaten für Ebermannstadt

Maßgeblicher Klimareferenzort ist Nürnberg (rund 37 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −16 °C, Jahresmittel θm,e = 9,4 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.

Was wir rechnen

Heizlastberechnung

Raumweise und für das gesamte Gebäude nach DIN EN 12831-1 – die Grundlage für Wärmepumpen-Auslegung, Heizflächen und Vorlauftemperatur.

Hydraulischer Abgleich

Verfahren B mit Rohrnetzberechnung, Ventilvoreinstellung, Pumpenauslegung und Bestätigung für Förderung und GEG-Nachweis.

BzA – Bestätigung zum Antrag

Wir stellen die Bestätigung zum Antrag über unseren Energie-Effizienz-Experten aus – mit BzA-ID für den Förderantrag Ihres Kunden.

BnD – Bestätigung nach Durchführung

Nach der Umsetzung prüfen wir Nachweise und Rechnungen und erstellen die Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung.

BzA und BnD laufen über unseren Energie-Effizienz-Experten: Sie müssen dafür keinen eigenen Experten beauftragen und keinen eigenen Zugang zum Förderportal pflegen. Wir stellen die Bestätigungen als gelisteter Energie-Effizienz-Experte aus, Sie bekommen die BzA-ID für den Antrag Ihres Kunden.

Häufige Fragen aus Ebermannstadt

Warum reicht die Gebäudeheizlast nicht aus?

Weil Heizflächen und Ventile je Raum ausgelegt und eingestellt werden. Ohne raumweise Werte lässt sich weder die nötige Vorlauftemperatur bestimmen noch ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B rechnen.

Gilt die Abgleichpflicht nach § 60c GEG auch in Ebermannstadt?

Ja, das Gebäudeenergiegesetz gilt bundesweit. Betroffen sind wassergeführte Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten – mit raumweiser Heizlastberechnung und einem Verfahren, das dem Verfahren B entspricht.

Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Objekt in Ebermannstadt?

Grundrisse mit Maßen, Baujahr und bekannte Sanierungen, Geschosshöhen, Fenster und die vorhandenen Heizflächen je Raum. Fehlt etwas, rechnen wir mit begründeten Annahmen und kennzeichnen sie im Bericht.

Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Ebermannstadt?

700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.

Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Ebermannstadt?

Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.

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Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich in Ebermannstadt – die Übersicht für den Ort →

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