Raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831 in Albertshof
Für Projekte in Albertshof entsteht aus der raumweisen Berechnung nach DIN EN 12831-1 alles Weitere: Auslegungs-Vorlauftemperatur, Heizflächenprüfung, Voreinstellwerte je Ventil und der Nachweis für Förderung und Gesetz. Für Objekte in Albertshof rechnen wir mit dem Klimareferenzort Regensburg, rund 32 km entfernt: Norm-Außentemperatur −16 °C, Jahresmittel 8,8 °C.
Warum die Gebäudesumme nicht reicht
Ein Gebäude mit 9 kW Heizlast kann Räume von 300 W bis 2.400 W enthalten. Wer nur die Summe kennt, kann die Pumpe auswählen – aber nicht sagen, ob der Heizkörper im Nordschlafzimmer bei 45 °C Vorlauf noch trägt. Genau diese Frage entscheidet im Bestand über den Erfolg einer Wärmepumpe.
Raumweise Heizlast und § 60c GEG in Albertshof
Für Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten verlangt § 60c GEG den hydraulischen Abgleich nach einem detaillierten Verfahren – ausdrücklich mit raumweiser Heizlastberechnung. Das Gesetz gilt bundesweit, also auch in Albertshof.
Was in Albertshof die Rechnung bestimmt
Albertshof liegt in Bayern; maßgeblich ist der Klimareferenzort Regensburg (rund 32 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −16 °C. Damit liegt Albertshof im kalten Drittel des Landes. Jedes Kelvin Auslegungstemperatur schlägt hier auf die Heizlast durch: Gegenüber der Küste liegt sie im selben Gebäude rund ein Fünftel höher, und die Vorlauftemperatur, die eine Wärmepumpe am Auslegungstag braucht, steigt entsprechend. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Nainhof, Großbissendorf, Gunzenhof und Hohenfels.
Maßgeblicher Klimareferenzort ist Regensburg (rund 32 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −16 °C, Jahresmittel θm,e = 8,8 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.
Größenordnung für ein Haus in Albertshof
Bei einer Norm-Außentemperatur von −16 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 36 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergibt das folgende Größenordnungen:
| Gebäudezustand | spezifische Heizlast | Heizlast 140 m² |
|---|---|---|
| unsaniert, Baujahr bis 1978 | 112 W/m² | 15,8 kW |
| Fenster und Dach saniert | 79 W/m² | 11,0 kW |
| Vollsanierung oder Neubau | 45 W/m² | 6,3 kW |
Richtwerte zur Einordnung, keine Berechnung: Sie ersetzen die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 nicht. Die tatsächliche Last hängt von Bauteilen, Luftdichtheit, Lüftung und Nutzung ab und weicht im Einzelfall deutlich ab.
Alle Leistungen im Überblick → · Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B →
Häufige Fragen aus Albertshof
Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Albertshof?
700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.
Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Albertshof?
Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.
Warum reicht die Gebäudeheizlast nicht aus?
Weil Heizflächen und Ventile je Raum ausgelegt und eingestellt werden. Ohne raumweise Werte lässt sich weder die nötige Vorlauftemperatur bestimmen noch ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B rechnen.
Gilt die Abgleichpflicht nach § 60c GEG auch in Albertshof?
Ja, das Gebäudeenergiegesetz gilt bundesweit. Betroffen sind wassergeführte Heizungen in Gebäuden ab sechs Wohnungen oder selbständigen Nutzungseinheiten – mit raumweiser Heizlastberechnung und einem Verfahren, das dem Verfahren B entspricht.
Raumweise Heizlast in der Umgebung
Nainhof · Großbissendorf · Gunzenhof · Hohenfels · Hitzendorf · Holzheim
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