Was wir für Projekte in Horb an der Steinach übernehmen
Heizlastberechnung
Raumweise und für das gesamte Gebäude nach DIN EN 12831-1 – die Grundlage für Wärmepumpen-Auslegung, Heizflächen und Vorlauftemperatur.
Hydraulischer Abgleich
Verfahren B mit Rohrnetzberechnung, Ventilvoreinstellung, Pumpenauslegung und Bestätigung für Förderung und GEG-Nachweis.
BzA – Bestätigung zum Antrag
Wir stellen die Bestätigung zum Antrag über unseren Energie-Effizienz-Experten aus – mit BzA-ID für den Förderantrag Ihres Kunden.
BnD – Bestätigung nach Durchführung
Nach der Umsetzung prüfen wir Nachweise und Rechnungen und erstellen die Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung.
Ob Altbau mit Gliederheizkörpern oder saniertes Objekt mit Flächenheizung: In Horb an der Steinach entscheidet der Zustand der Gebäudehülle darüber, ob eine Wärmepumpe mit niedriger Vorlauftemperatur läuft oder ob einzelne Heizflächen getauscht werden müssen. Unsere raumweise Berechnung nach DIN EN 12831-1 zeigt genau die Räume, die die Vorlauftemperatur bestimmen – mit der Norm-Außentemperatur des für Horb an der Steinach maßgeblichen Klimareferenzortes.
Die Zusammenarbeit läuft unabhängig vom Standort: Sie schicken Grundrisse und Eckdaten digital, wir liefern die Berechnung als prüffähiges PDF zurück. Eine Anfahrt nach Horb an der Steinach ist dafür nicht nötig – und wird Ihnen auch nicht berechnet.
So läuft ein Projekt in Horb an der Steinach
- Unterlagen hochladenGrundrisse, Baujahr, Bauteilaufbauten, bestehende Heizflächen und Wärmeerzeuger – als PDF, Foto oder Aufmaßliste. Was fehlt, fragen wir gezielt nach.
- BerechnungRaumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 mit DIN/TS 12831-1, daraus Heizflächenprüfung, Rohrnetz und Ventilvoreinstellungen nach Verfahren B.
- DokumenteSie erhalten die prüffähige Berechnung, die Einstellwerte je Ventil, die Auslegungs-Vorlauftemperatur und – wo gefördert wird – die Bestätigung zum Antrag (BzA) über unseren Energie-Effizienz-Experten.
- Nach der UmsetzungSie melden die Fertigstellung, wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Abgleich-Bestätigung für den Nachweis beim Fördergeber.
Hydraulischer Abgleich und § 60c GEG in Horb an der Steinach
Für Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten verlangt § 60c GEG den hydraulischen Abgleich nach einem detaillierten Verfahren – mit raumweiser Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 und einem Verfahren, das dem Verfahren B der ZVSHK-Fachregel entspricht. Wir liefern beides aus einer Rechnung: die Heizlast je Raum und die Voreinstellwerte je Ventil, dazu die schriftliche Bestätigung für Ihren Nachweis. Mehr zum hydraulischen Abgleich →
Häufige Fragen aus Horb an der Steinach
Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Horb an der Steinach?
700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.
Muss jemand von Heizpol nach Horb an der Steinach kommen?
Nein. Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich und die Förderbestätigungen erstellen wir anhand Ihrer Unterlagen. Das Aufmaß vor Ort in Horb an der Steinach macht Ihr Team, die Einstellung an der Anlage ebenfalls.
Wer stellt für Projekte in Horb an der Steinach die BzA und die BnD aus?
Unser eigener Energie-Effizienz-Experte. Sie brauchen weder einen eigenen Experten noch einen Zugang zum Förderportal – Sie erhalten die BzA-ID für den Antrag Ihres Kunden.
Gilt die Abgleichpflicht nach § 60c GEG auch in Horb an der Steinach?
Ja, das Gebäudeenergiegesetz gilt bundesweit. Betroffen sind Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten – mit raumweiser Heizlastberechnung und einem Verfahren, das dem Verfahren B entspricht.
Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Horb an der Steinach?
Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen.
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Registrieren Sie Ihren Betrieb einmal – danach reichen Sie Projekte ein, ohne jedes Mal neu zu verhandeln: feste Konditionen, zugesagte Bearbeitungszeiten und ein fester Ansprechpartner. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.