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Heizlastberechnung nach VDI 4645 für Wärmepumpen in Ginsheim-Gustavsburg

Für Wärmepumpen im Bestand entscheidet nicht die Nennleistung, sondern die Vorlauftemperatur am Auslegungstag. Heizpol prüft für Objekte in Ginsheim-Gustavsburg jede vorhandene Heizfläche gegen die raumweise Heizlast und nennt die Temperatur, mit der die Anlage auskommt. Für Objekte in Ginsheim-Gustavsburg rechnen wir mit dem Klimareferenzort Mainz, rund 5 km entfernt: Norm-Außentemperatur −12 °C, Jahresmittel 10,6 °C.

VDI 4645 und DIN EN 12831-1 – was wofür gilt

VDI 4645 regelt Planung, Auslegung und Ausführung von Wärmepumpenanlagen in Wohngebäuden: Bestandsaufnahme, Wärmequelle, Betriebsweise, Speicher, Übergabe. Für die Heizlast verweist sie auf DIN EN 12831-1. Das in der Richtlinie beschriebene vereinfachte Verfahren ist eine Abschätzung für die erste Einordnung – kein Ersatz für die raumweise Berechnung, sobald es um Auslegung, Förderung oder Nachweis geht.

Was die Heizflächenprüfung ergibt

Jede vorhandene Heizfläche wird mit ihrer Norm-Wärmeleistung und dem tatsächlichen Temperaturspreizungsverhältnis gegen die Raumheizlast gerechnet. Das Ergebnis ist eine Liste: welcher Raum bei welcher Vorlauftemperatur noch gedeckt ist, welche Fläche zu klein ist und wie viel Temperatur ein Tausch spart.

Was in Ginsheim-Gustavsburg die Rechnung bestimmt

Ginsheim-Gustavsburg liegt in Hessen; maßgeblich ist der Klimareferenzort Mainz (rund 5 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −12 °C. Damit liegt Ginsheim-Gustavsburg im milden Bereich. Das erleichtert niedrige Vorlauftemperaturen – in gut gedämmten Gebäuden reichen hier häufig 40 bis 45 °C, sofern die vorhandenen Heizflächen groß genug sind. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Ginsheim, Bischofsheim, Laubenheim und Bauschheim.

Klimadaten für Ginsheim-Gustavsburg

Maßgeblicher Klimareferenzort ist Mainz (rund 5 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −12 °C, Jahresmittel θm,e = 10,6 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.

Größenordnung für ein Haus in Ginsheim-Gustavsburg

Bei einer Norm-Außentemperatur von −12 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 32 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergibt das folgende Größenordnungen:

Gebäudezustandspezifische HeizlastHeizlast 140 m²
unsaniert, Baujahr bis 1978100 W/m²14,0 kW
Fenster und Dach saniert70 W/m²9,8 kW
Vollsanierung oder Neubau40 W/m²5,6 kW

Richtwerte zur Einordnung, keine Berechnung: Sie ersetzen die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 nicht. Die tatsächliche Last hängt von Bauteilen, Luftdichtheit, Lüftung und Nutzung ab und weicht im Einzelfall deutlich ab.

BzA und BnD laufen über unseren Energie-Effizienz-Experten: Sie müssen dafür keinen eigenen Experten beauftragen und keinen eigenen Zugang zum Förderportal pflegen. Wir stellen die Bestätigungen als gelisteter Energie-Effizienz-Experte aus, Sie bekommen die BzA-ID für den Antrag Ihres Kunden.

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Häufige Fragen aus Ginsheim-Gustavsburg

Welche Vorlauftemperatur schafft ein Bestandsgebäude in Ginsheim-Gustavsburg?

Das hängt von der Heizlast je Raum und den vorhandenen Heizflächen ab. Wir rechnen jede Fläche gegen ihre Raumlast und nennen die Temperatur, mit der die Anlage auskommt – meist zwischen 40 und 60 °C, im sanierten Bestand darunter.

Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Ginsheim-Gustavsburg?

700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.

Muss jemand von Heizpol nach Ginsheim-Gustavsburg kommen?

Nein. Gerechnet wird anhand Ihrer Unterlagen. Das Aufmaß vor Ort in Ginsheim-Gustavsburg macht Ihr Team, die Einstellung an der Anlage ebenfalls. Eine Anfahrt wird weder nötig noch berechnet.

Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Ginsheim-Gustavsburg?

Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.

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