Heizlastberechnung extern vergeben – für Betriebe in Neuzelle
Die Rechnung im Büro kostet einen SHK-Betrieb pro Objekt mehrere Stunden – Stunden, die auf der Baustelle fehlen. Betriebe in Neuzelle geben diesen Teil an Heizpol ab und behalten Angebot, Kundenkontakt und Ausführung.
Was beim Betrieb bleibt, was wir übernehmen
Beim Betrieb bleiben Aufmaß, Angebot, Kundenkontakt, Montage und die Einstellung der Ventile an der Anlage. Heizpol übernimmt die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und die Bestätigungen BzA und BnD. Gegenüber dem Eigentümer in Neuzelle treten Sie auf – wir liefern zu.
Rechnen lassen statt Software kaufen
Für die Förderbestätigungen kommt hinzu, dass ein Betrieb sie ohnehin nicht selbst ausstellen kann – dafür braucht es einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Wer die Berechnung auslagert, löst beides in einem Auftrag.
Was in Neuzelle die Rechnung bestimmt
Neuzelle liegt in Brandenburg; maßgeblich ist der Klimareferenzort Cottbus (rund 43 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −16 °C. Damit liegt Neuzelle im kalten Drittel des Landes. Jedes Kelvin Auslegungstemperatur schlägt hier auf die Heizlast durch: Gegenüber der Küste liegt sie im selben Gebäude rund ein Fünftel höher, und die Vorlauftemperatur, die eine Wärmepumpe am Auslegungstag braucht, steigt entsprechend. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Lawitz, Kummrow, Bomsdorf und Möbiskruge.
Maßgeblicher Klimareferenzort ist Cottbus (rund 43 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −16 °C, Jahresmittel θm,e = 9,2 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.
Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, BzA und BnD – zusammen je Projekt.
- Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 mit Auslegungs-Vorlauftemperatur
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit Einstellwerten je Ventil
- Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) für den Verwendungsnachweis
- Einzelne Leistungen und Sonderfälle auf Anfrage
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Häufige Fragen aus Neuzelle
Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Neuzelle?
Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.
Was bleibt beim Betrieb, was übernimmt Heizpol?
Beim Betrieb bleiben Aufmaß, Angebot, Montage und die Einstellung der Ventile. Heizpol übernimmt die raumweise Heizlast, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und die Bestätigungen BzA und BnD.
Gibt es eine Mindestmenge oder eine Bindung?
Nein. Es gibt keine Mindestabnahme und keine Vertragsbindung; abgerechnet wird je Projekt. Für Betriebe mit laufendem Bedarf vereinbaren wir feste Konditionen.
Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Neuzelle?
700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.
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