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Heizlastberechnung extern vergeben – für Betriebe in Klosterfreiheit

Extern vergeben heißt: Aufmaß und Montage bleiben beim Betrieb, das Rechnen und der Nachweis gehen an Heizpol. Betriebe in Klosterfreiheit übergeben Grundrisse, Baujahr und Heizflächen und bekommen Heizlast je Raum, Voreinstellwerte je Ventil und die Förderbestätigungen zurück – ohne eigene Software und ohne eigenen Energie-Effizienz-Experten.

Was beim Betrieb bleibt, was wir übernehmen

Beim Betrieb bleiben Aufmaß, Angebot, Kundenkontakt, Montage und die Einstellung der Ventile an der Anlage. Heizpol übernimmt die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und die Bestätigungen BzA und BnD. Gegenüber dem Eigentümer in Klosterfreiheit treten Sie auf – wir liefern zu.

Rechnen lassen statt Software kaufen

Für die Förderbestätigungen kommt hinzu, dass ein Betrieb sie ohnehin nicht selbst ausstellen kann – dafür braucht es einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Wer die Berechnung auslagert, löst beides in einem Auftrag.

Was in Klosterfreiheit die Rechnung bestimmt

Klosterfreiheit liegt in Sachsen; maßgeblich ist der Klimareferenzort Görlitz (rund 18 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −16 °C. Damit liegt Klosterfreiheit im kalten Drittel des Landes. Jedes Kelvin Auslegungstemperatur schlägt hier auf die Heizlast durch: Gegenüber der Küste liegt sie im selben Gebäude rund ein Fünftel höher, und die Vorlauftemperatur, die eine Wärmepumpe am Auslegungstag braucht, steigt entsprechend. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Marienthal, Altstadt, Ostritz und Leuba.

Klimadaten für Klosterfreiheit

Maßgeblicher Klimareferenzort ist Görlitz (rund 18 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −16 °C, Jahresmittel θm,e = 8,8 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.

Komplettpaket
700 € zzgl. MwSt.

Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, BzA und BnD – zusammen je Projekt.

Der Ablauf eines Projekts, Schritt für Schritt → · Als Partnerbetrieb registrieren →

Häufige Fragen aus Klosterfreiheit

Gibt es eine Mindestmenge oder eine Bindung?

Nein. Es gibt keine Mindestabnahme und keine Vertragsbindung; abgerechnet wird je Projekt. Für Betriebe mit laufendem Bedarf vereinbaren wir feste Konditionen.

Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Klosterfreiheit?

700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.

Wie schnell bekommen wir die Unterlagen?

Das hängt vom Umfang ab – ein Einfamilienhaus mit vollständigen Unterlagen ist schneller gerechnet als ein Mehrfamilienhaus ohne Pläne. Den Termin nennen wir bei der Auftragsbestätigung, nicht pauschal auf einer Webseite.

Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Klosterfreiheit?

Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.

Extern vergeben in der Umgebung

Marienthal · Altstadt · Ostritz · Leuba · Kiesdorf auf dem Eigen · Feldschönau

Weitere Unterlagen für Klosterfreiheit

DIN EN 12831 · Raumweise Heizlast · VDI 4645 · Förderantrag · Online bestellen · Für Handwerksbetriebe · Aus CAD-Plänen · Erstellen lassen · Ingenieurbüro? · Für TGA-Planer · Effizienz-Experte · Für Fachplaner

Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich in Klosterfreiheit – die Übersicht für den Ort →

Werden Sie Partnerbetrieb.

Registrieren Sie Ihren Betrieb einmal – danach reichen Sie Projekte ein, ohne jedes Mal neu zu verhandeln: feste Konditionen, zugesagte Bearbeitungszeiten und ein fester Ansprechpartner. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.

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