Heizlastberechnung extern vergeben – für Betriebe in Amtsfreiheit
Extern vergeben heißt: Aufmaß und Montage bleiben beim Betrieb, das Rechnen und der Nachweis gehen an Heizpol. Betriebe in Amtsfreiheit übergeben Grundrisse, Baujahr und Heizflächen und bekommen Heizlast je Raum, Voreinstellwerte je Ventil und die Förderbestätigungen zurück – ohne eigene Software und ohne eigenen Energie-Effizienz-Experten.
Was beim Betrieb bleibt, was wir übernehmen
Beim Betrieb bleiben Aufmaß, Angebot, Kundenkontakt, Montage und die Einstellung der Ventile an der Anlage. Heizpol übernimmt die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und die Bestätigungen BzA und BnD. Gegenüber dem Eigentümer in Amtsfreiheit treten Sie auf – wir liefern zu.
Rechnen lassen statt Software kaufen
Für die Förderbestätigungen kommt hinzu, dass ein Betrieb sie ohnehin nicht selbst ausstellen kann – dafür braucht es einen gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Wer die Berechnung auslagert, löst beides in einem Auftrag.
Was in Amtsfreiheit die Rechnung bestimmt
Amtsfreiheit liegt in Brandenburg; maßgeblich ist der Klimareferenzort Berlin (rund 22 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −14 °C. Damit liegt Amtsfreiheit im Mittelfeld. Damit liegt die Auslegung im üblichen Rahmen: Ob eine Wärmepumpe mit 45 °C Vorlauf auskommt, entscheidet in dieser Zone nicht das Klima, sondern der Zustand von Fenstern, Dach und Heizflächen. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Altlandsberg, Friedrichslust, Neuhönow und Altlandsberg-Süd.
Maßgeblicher Klimareferenzort ist Berlin (rund 22 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −14 °C, Jahresmittel θm,e = 9,5 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.
Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, BzA und BnD – zusammen je Projekt.
- Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 mit Auslegungs-Vorlauftemperatur
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit Einstellwerten je Ventil
- Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) für den Verwendungsnachweis
- Einzelne Leistungen und Sonderfälle auf Anfrage
Der Ablauf eines Projekts, Schritt für Schritt → · Als Partnerbetrieb registrieren →
Häufige Fragen aus Amtsfreiheit
Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Amtsfreiheit?
Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.
Was bleibt beim Betrieb, was übernimmt Heizpol?
Beim Betrieb bleiben Aufmaß, Angebot, Montage und die Einstellung der Ventile. Heizpol übernimmt die raumweise Heizlast, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und die Bestätigungen BzA und BnD.
Gibt es eine Mindestmenge oder eine Bindung?
Nein. Es gibt keine Mindestabnahme und keine Vertragsbindung; abgerechnet wird je Projekt. Für Betriebe mit laufendem Bedarf vereinbaren wir feste Konditionen.
Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Amtsfreiheit?
700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.
Extern vergeben in der Umgebung
Altlandsberg · Friedrichslust · Neuhönow · Altlandsberg-Süd · Paulshof · Krummensee
Weitere Unterlagen für Amtsfreiheit
DIN EN 12831 · Raumweise Heizlast · VDI 4645 · Förderantrag · Online bestellen · Für Handwerksbetriebe · Aus CAD-Plänen · Erstellen lassen · Ingenieurbüro? · Für TGA-Planer · Effizienz-Experte · Für Fachplaner
Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich in Amtsfreiheit – die Übersicht für den Ort →
Werden Sie Partnerbetrieb.
Registrieren Sie Ihren Betrieb einmal – danach reichen Sie Projekte ein, ohne jedes Mal neu zu verhandeln: feste Konditionen, zugesagte Bearbeitungszeiten und ein fester Ansprechpartner. Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich.