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Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für Gebäude in Hochmark

Nach DIN EN 12831-1 ist die Heizlast keine Schätzung, sondern eine Rechnung aus Bauteilflächen, U-Werten, Luftwechsel und Auslegungstemperaturen. Für Objekte in Hochmark rechnen wir mit dem Klimareferenzort Trier, rund 10 km entfernt: Norm-Außentemperatur −10 °C, Jahresmittel 10,0 °C. Für Objekte in Hochmark übernimmt Heizpol diese Rechnung und legt jede Annahme offen.

Was die Norm verlangt

DIN EN 12831-1 löst die alte DIN 4701 und die Fassung von 2003 ab. Gerechnet wird je Raum: Transmissionswärmeverlust über Außenwände, Fenster, Dach, Boden und Bauteile gegen unbeheizte Bereiche, dazu der Lüftungsanteil aus dem größeren Wert von Infiltration und hygienischem Mindestluftwechsel sowie eine Aufheizleistung. Wärmebrücken gehen über einen Zuschlag auf die U-Werte ein.

Was wir für Objekte in Hochmark liefern

Der Bericht ist so aufgebaut, dass ein Dritter ihn nachvollziehen kann: Eingangsdaten, Rechenweg, Ergebnis. Das ist die Form, die Fördergeber, Sachverständige und – wo einschlägig – die Prüfung nach § 60c GEG erwarten.

Klimadaten für Hochmark

Maßgeblicher Klimareferenzort ist Trier (rund 10 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −10 °C, Jahresmittel θm,e = 10,0 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.

Was wir rechnen

Heizlastberechnung

Raumweise und für das gesamte Gebäude nach DIN EN 12831-1 – die Grundlage für Wärmepumpen-Auslegung, Heizflächen und Vorlauftemperatur.

Hydraulischer Abgleich

Verfahren B mit Rohrnetzberechnung, Ventilvoreinstellung, Pumpenauslegung und Bestätigung für Förderung und GEG-Nachweis.

BzA – Bestätigung zum Antrag

Wir stellen die Bestätigung zum Antrag über unseren Energie-Effizienz-Experten aus – mit BzA-ID für den Förderantrag Ihres Kunden.

BnD – Bestätigung nach Durchführung

Nach der Umsetzung prüfen wir Nachweise und Rechnungen und erstellen die Bestätigung nach Durchführung für die Auszahlung.

BzA und BnD laufen über unseren Energie-Effizienz-Experten: Sie müssen dafür keinen eigenen Experten beauftragen und keinen eigenen Zugang zum Förderportal pflegen. Wir stellen die Bestätigungen als gelisteter Energie-Effizienz-Experte aus, Sie bekommen die BzA-ID für den Antrag Ihres Kunden.

Häufige Fragen aus Hochmark

Welche Norm gilt für die Heizlastberechnung?

DIN EN 12831-1 zusammen mit dem nationalen Anhang. Die Fassung von 2003 und die DIN 4701 sind abgelöst; wer heute eine prüffähige Heizlast braucht, rechnet raumweise nach DIN EN 12831-1.

Welche Norm-Außentemperatur gilt für Hochmark?

In der Region um Hochmark liegt die Norm-Außentemperatur bei −10 °C (Klimareferenzort Trier). Maßgeblich ist die Zuordnung des Objekts zum Klimareferenzort; wir prüfen sie je Projekt und weisen den verwendeten Wert im Bericht aus.

Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Hochmark?

700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.

Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Objekt in Hochmark?

Grundrisse mit Maßen, Baujahr und bekannte Sanierungen, Geschosshöhen, Fenster und die vorhandenen Heizflächen je Raum. Fehlt etwas, rechnen wir mit begründeten Annahmen und kennzeichnen sie im Bericht.

Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Hochmark?

Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.

DIN EN 12831 in der Umgebung

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