Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für Gebäude in Geislingen an der Steige
Wer in Geislingen an der Steige eine Wärmepumpe auslegt oder einen Förderantrag stellt, braucht die Heizlast nach DIN EN 12831-1. Für Objekte in Geislingen an der Steige rechnen wir mit dem Klimareferenzort Ulm, rund 28 km entfernt: Norm-Außentemperatur −14 °C, Jahresmittel 8,6 °C. Heizpol liefert sie raumweise, prüffähig und mit gekennzeichneten Annahmen – als Zulieferung an Ihren Betrieb.
Was die Norm verlangt
DIN EN 12831-1 löst die alte DIN 4701 und die Fassung von 2003 ab. Gerechnet wird je Raum: Transmissionswärmeverlust über Außenwände, Fenster, Dach, Boden und Bauteile gegen unbeheizte Bereiche, dazu der Lüftungsanteil aus dem größeren Wert von Infiltration und hygienischem Mindestluftwechsel sowie eine Aufheizleistung. Wärmebrücken gehen über einen Zuschlag auf die U-Werte ein.
Was wir für Objekte in Geislingen an der Steige liefern
Sie erhalten die Heizlast je Raum und für das Gebäude, die Bauteilaufstellung mit U-Werten, die verwendeten Klimadaten, die gekennzeichneten Annahmen und die Auslegungs-Vorlauftemperatur, die das Gebäude mit den vorhandenen Heizflächen zulässt. Auf Wunsch zusätzlich den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B mit Voreinstellwerten je Ventil.
Was in Geislingen an der Steige die Rechnung bestimmt
Geislingen an der Steige liegt in Baden-Württemberg; maßgeblich ist der Klimareferenzort Ulm (rund 28 km entfernt) mit einer Norm-Außentemperatur von −14 °C. Damit liegt Geislingen an der Steige im Mittelfeld. Damit liegt die Auslegung im üblichen Rahmen: Ob eine Wärmepumpe mit 45 °C Vorlauf auskommt, entscheidet in dieser Zone nicht das Klima, sondern der Zustand von Fenstern, Dach und Heizflächen. Für die Nachbarschaft rechnen wir ebenso – etwa Altenstadt, Kuchen, Hofstett am Steig und Kuchalb.
Maßgeblicher Klimareferenzort ist Ulm (rund 28 km entfernt): Norm-Außentemperatur θe = −14 °C, Jahresmittel θm,e = 8,6 °C. Diese Werte gehen in jede Raumheizlast ein; die Zuordnung prüfen wir je Objekt.
Größenordnung für ein Haus in Geislingen an der Steige
Bei einer Norm-Außentemperatur von −14 °C und 20 °C Raumtemperatur beträgt die Auslegungsdifferenz 34 Kelvin. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit 140 m² beheizter Fläche ergibt das folgende Größenordnungen:
| Gebäudezustand | spezifische Heizlast | Heizlast 140 m² |
|---|---|---|
| unsaniert, Baujahr bis 1978 | 106 W/m² | 14,9 kW |
| Fenster und Dach saniert | 74 W/m² | 10,4 kW |
| Vollsanierung oder Neubau | 42 W/m² | 6,0 kW |
Richtwerte zur Einordnung, keine Berechnung: Sie ersetzen die raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 nicht. Die tatsächliche Last hängt von Bauteilen, Luftdichtheit, Lüftung und Nutzung ab und weicht im Einzelfall deutlich ab.
Alle Leistungen im Überblick → · Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B →
Häufige Fragen aus Geislingen an der Steige
Welche Norm-Außentemperatur gilt für Geislingen an der Steige?
In der Region um Geislingen an der Steige liegt die Norm-Außentemperatur bei −14 °C (Klimareferenzort Ulm). Maßgeblich ist die Zuordnung des Objekts zum Klimareferenzort; wir prüfen sie je Projekt und weisen den verwendeten Wert im Bericht aus.
Was kostet die Berechnung für ein Objekt in Geislingen an der Steige?
700 € zzgl. MwSt. für das Komplettpaket: raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, BzA und BnD. Einzelne Leistungen und Sonderfälle kalkulieren wir auf Anfrage.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Objekt in Geislingen an der Steige?
Grundrisse mit Maßen, Baujahr und bekannte Sanierungen, Geschosshöhen, Fenster und die vorhandenen Heizflächen je Raum. Fehlt etwas, rechnen wir mit begründeten Annahmen und kennzeichnen sie im Bericht.
Arbeiten Sie auch mit Privatkunden in Geislingen an der Steige?
Nein. Heizpol arbeitet ausschließlich mit Unternehmen: SHK- und Heizungsbaubetriebe, Planungsbüros, Bauträger, Verwaltungen und Wohnungsunternehmen. Gegenüber dem Eigentümer tritt Ihr Betrieb auf.
DIN EN 12831 in der Umgebung
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